Landesveterinärdirektion informiert über die Verhaltensregeln zur Vermeidung der Einschleppung in einen Geflügelbestand
(LK) In den vergangenen Wochen wurde laut Experten in Europa ein deutlicher Anstieg der Geflügelpestnachweise (HPAI) verzeichnet. Auch in Österreich, in den Bundesländern Niederösterreich und Kärnten, wurden bereits erste Fälle bei Wildvögeln gemeldet. In Salzburg sind bis dato noch keine Fälle bekannt. Dennoch erklärt das Gesundheitsministerium ab Montag, 3. November, ganz Österreich zum Gebiet mit erhöhtem Risiko für Vogelgrippe. Es gelten Verhaltensregeln, um die Einschleppung in den Hausgeflügelbestand zu verhindern.

Ab Montag gilt ganz Österreich als Gebiet mit erhöhtem Risiko für Vogelgrippe. Einfache Verhaltensregeln können die Einschleppung des Virus in einen Geflügelbestand verhindern.
Für Menschen besteht durch den aktuell vorherrschenden Subtyp der Tierseuche laut derzeitigen Erkenntnissen keine Gefahr. Landesveterinärdirektor Peter Schiefer appelliert jedoch an Geflügelbesitzer, einfache Verhaltensregeln zu beachten, damit die Einschleppung der Seuche in den Hausgeflügelbestand vermieden werden kann. Denn Wildvögel können das Virus auch ohne Krankheitssymptome ausscheiden und damit Salzburger Hausgeflügelbestände gefährden.
Kein Kontakt zwischen Geflügel und Wildvögeln
Die Geflügelpest führt bei den Tieren zu vielen Todesfällen, besonders in Hausgeflügelbeständen. „Landwirtschaftliche Betriebe und Hobbyhaltungen sollten daher unbedingt den Kontakt zwischen ihren Tieren und Wildvögeln unterbinden. Beispielsweise darf das Hausgeflügel ausschließlich im Stall oder in vor Wildvögel geschützten Unterständen gefüttert oder getränkt werden. Enten und Gänse müssen von anderem Geflügel getrennt gehalten werden und ein besonderes Augenmerk ist auf die sorgfältige Reinigung und Desinfektion von Geräten und Transportmitteln am Hof sowie der Verwendung von eigener Stallkleidung zu legen“, informiert Landesveterinärdirektor Peter Schiefer.
Appell: Verendete Vögel nicht berühren
Verendet aufgefundene Wasser- oder Greifvögel sollen laut Landesveterinärdirektor Peter Schiefer jedenfalls nicht berührt werden. „Man sollte die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde informieren, damit der Fall untersucht werden kann. Ebenfalls sollten Geflügelbesitzer die Bezirksverwaltungsbehörde kontaktieren, wenn beim Hausgeflügel typische Symptome der Seuche auftreten, etwa eine erhöhte Sterbliche, ein deutlicher Rückgang der Legeleistung, schwere Atemnot oder deutlich verminderte Futteraufnahme“, sagt Peter Schiefer.
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Redaktion: Landes-Medienzentrum / LK_251030_91 (msc/mel)