Hundehaltung

Meldepflicht § 16a Salzburger Landessicherheitsgesetz LGBI 57/2009 idgF :

(1)Eine Person, die einen über zwölf Wochen alten Hund hält, hat dies der Gemeinde, in der sie ihren Hauptwohnsitz hat, binnen einer Woche ab Beginn der Haltung zu melden. 

(2)Der Meldung gemäß Abs 1 sind anzuschließen:

der für das Halten des Hundes erforderliche Sachkundenachweis (§ 21 Abs 1) und

der Nachweis, dass für den Hund eine Haftpflichtversicherung besteht (§ 23).

3)Die Hundehalterin oder der Hundehalter hat die Beendigung des Haltens eines Hundes unter Angabe des Endigungsgrundes und unter Bekanntgabe einer allfälligen neuen Hundehalterin oder eines neuen Hundehalters binnen einer Woche der Gemeinde zu melden."

(4)Die aufgrund der Meldungen gemäß den Abs 1 bis 3 erhobenen Daten dürfen von der Gemeinde auch bei der abgabenrechtlichen Behandlung des Haltens von Hunden verwendet werden.


Im Gemeindegebiet der Gemeinde Nußdorf am Haunsberg müssen Hunde außerhalb von Gebäuden und ausreichend eingefriedeten Grundflächen so an der Leine geführt werden, dass eine jederzeitige Beherrschung des Tieres möglich ist. 


Laut § 92 Abs. 2 der österreichischen Straßenverkehrsordnung haben die Besitzer oder Verwahrer von Hunden dafür zu sorgen, dass die Gehsteige und Gehwege sowie Fußgängerzonen und Wohnstraßen von Hundekot nicht verunreinigt werden – dies gilt auch in Hundezonen (Hundewiese). 

Hundehäufchen liegen in Vorgärten, auf Gehsteigen, sogar auf dem Kinderspielplatz und sorgen für ständigen Unmut anderer Menschen. Als Hundebesitzer tragen wir die Verantwortung auch dafür, dass unser Hund sich nicht durch wohlplatzierte Häufchen unbeliebt macht. Wir tragen die Verantwortung dafür, dass kein Mitmensch sich durch unseren Liebling und seine Hinterlassenschaft belästigt fühlen muss. 

Logischerweise ist es völlig natürlich, dass der Hund sich an den Straßenrand hockt, aber genauso natürlich ist auch die menschliche Abneigung gegen Hundekot. Vor allem, wenn man hineinsteigt. Jeder Haufen ist unhygienisch, und es können auch Krankheitserreger darunter sein, Menschen und andere Tiere könnten sich anstecken. 

Für ein friedliches und sorgsames Miteinander auf Nußdorfs Straßen und Wege werden alle Hundebesitzer gebeten, immer einen Hundekotbeutel dabei zu haben, um für den Fall gerüstet zu sein. Hundekotbeutel können jederzeit gerne im Bürgerservice der Gemeinde kostenlos geholt werden.