Hundehaltung

Wer einen Hund hält, übernimmt Verantwortung – gegenüber dem Tier, aber auch gegenüber seinen Mitmenschen. Nachfolgend finden Sie die wichtigsten Informationen zur Anmeldung Ihres Hundes sowie zu den geltenden Bestimmungen im Gemeindegebiet.

Anmeldung Ihres Hundes

Gemäß § 16a Salzburger Landessicherheitsgesetz (LGBl. Nr. 57/2009 idgF.) ist jede Person, die einen über zwölf Wochen alten Hund hält, verpflichtet, diesen innerhalb einer Woche bei der Gemeinde des Hauptwohnsitzes anzumelden.

Für die Anmeldung benötigen Sie:

  • den erforderlichen Sachkundenachweis,
  • den Nachweis einer gültigen Hundehaftpflichtversicherung.

Neuer bundesweiter Sachkundenachweis seit 1. Juli 2026

Seit 1. Juli 2026 gilt österreichweit ein verpflichtender Sachkundenachweis für Personen, die erstmals einen Hund halten möchten. Ziel der neuen Regelung ist es, zukünftige Hundehalter:innen bestmöglich auf eine verantwortungsvolle Hundehaltung vorzubereiten und das Tierwohl nachhaltig zu fördern.

Der Sachkundenachweis besteht aus:

Vor der Anschaffung des Hundes

  • mindestens vierstündiger Theoriekurs

Innerhalb eines Jahres nach Beginn der Hundehaltung

  • zweistündige Praxiseinheit mit dem eigenen Hund

Was bedeutet das für die Anmeldung in der Gemeinde?

Wenn Sie von der neuen Regelung betroffen sind, bringen Sie bitte den Nachweis über den absolvierten Theoriekurs bereits zur Anmeldung Ihres Hundes im Gemeindeamt mit.

Die Praxiseinheit ist innerhalb eines Jahres nach Beginn der Hundehaltung zu absolvieren und entsprechend nachzuweisen.

Hinweis für Salzburg

Bis 30. Juni 2027 wird der Sachkundenachweis gemäß § 21 Salzburger Landessicherheitsgesetz als Nachweis des bundesweiten Theorieteils anerkannt. In diesem Fall ist innerhalb eines Jahres lediglich die praktische Ausbildung mit dem eigenen Hund zu absolvieren.

Abmeldung eines Hundes

Die Beendigung der Hundehaltung ist der Gemeinde ebenfalls innerhalb einer Woche bekannt zu geben. Bitte teilen Sie dabei auch den Grund der Abmeldung sowie – falls zutreffend – die Daten der neuen Hundehalterin bzw. des neuen Hundehalters mit.

Leinenpflicht

Im gesamten Gemeindegebiet von Nußdorf am Haunsberg sind Hunde außerhalb von Gebäuden und ausreichend eingefriedeten Grundstücken so an der Leine zu führen, dass sie jederzeit sicher beherrscht werden können.

Hundekot bitte entfernen

Ein rücksichtsvolles Miteinander beginnt mit kleinen Gesten.

Gemäß § 92 Abs. 2 der Straßenverkehrsordnung sind Hundehalter verpflichtet, Gehsteige, Gehwege, Wohnstraßen, Fußgängerzonen sowie öffentliche Grünflächen und Hundewiesen sauber zu halten. Hinterlassenschaften Ihres Hundes sind daher unverzüglich zu entfernen. Zur Sauberkeit und Lebensqualität in unserer Gemeinde leisten alle Hundehalter:innen einen wichtigen Beitrag. Bitte führen Sie daher bei jedem Spaziergang einen Hundekotbeutel mit und entsorgen Sie diesen ordnungsgemäß. Kostenlose Hundekotbeutel erhalten Sie jederzeit während der Öffnungszeiten im Bürgerservice der Gemeinde.

Vielen Dank für Ihre Rücksichtnahme und Ihren Beitrag zu einem sicheren, sauberen und angenehmen Miteinander in unserer Gemeinde!


Häufig gestellte Fragen (FAQ)


Wer muss den Sachkundenachweis absolvieren?

Der Sachkundenachweis ist für Personen verpflichtend, die ab 1. Juli 2026 erstmals einen Hund halten.

Verpflichtet ist jene Person, die als Hundehalter:innen in der Heimtierdatenbank registriert ist. Es müssen daher nicht alle Familienmitglieder den Kurs absolvieren.

Wer ist von der Verpflichtung ausgenommen?

  • Personen, die bereits einen Hund halten und dies über die Heimtierdatenbank nachweisen können,
  • Personen, die innerhalb der letzten zwei Jahre einen Hund mindestens zwei Jahre lang gehalten haben,
  • Personen mit bestimmten anerkannten Ausbildungen oder Qualifikationen (z. B. Tierärzt, tierschutzqualifizierte Hundetrainer:innen oder bestimmte anerkannte Hundetrainer:innen),
  • Personen, für die aufgrund gesetzlicher Übergangsbestimmungen oder gleichwertiger anerkannter Sachkundenachweise eine Ausnahme gilt.

Welche Inhalte werden im Theoriekurs vermittelt?

  • Grundlagen der verantwortungsvollen Hundehaltung
  • Haltung, Ernährung, Pflege und Gesundheit
  • Verhalten und Körpersprache von Hunden
  • Erkennen von Stress- und Angstsituationen
  • Tierschutzgerechte Ausbildung
  • Rechtliche Pflichten von Hundehalter:innen
  • Verhalten im öffentlichen Raum sowie auf Alm- und Weideflächen

Welche Inhalte umfasst die Praxiseinheit?

  • Praktischer Umgang mit dem eigenen Hund
  • Tierschutzgerechtes Training
  • Leinenführigkeit und sicheres Verhalten im Alltag
  • Richtiger Umgang mit Halsband, Brustgeschirr und Maulkorb
  • Erkennen und richtiges Reagieren auf das Verhalten des Hundes
  • Förderung einer sicheren Mensch-Hund-Beziehung

Wer kontrolliert den Sachkundenachweis?

  • Die Gemeinde prüft bei der Hundeanmeldung, ob der erforderliche Nachweis über den Theoriekurs vorliegt.
  • Die Praxiseinheit ist innerhalb eines Jahres nach Beginn der Hundehaltung nachzuweisen.
  • Der Sachkundenachweis wird in der Heimtierdatenbank hinterlegt und kann von den zuständigen Behörden kontrolliert werden.

Gilt der Sachkundenachweis auch in anderen Bundesländern?

Ja. Der absolvierte Sachkundenachweis wird österreichweit anerkannt. Bei einem Umzug muss der Kurs daher nicht erneut absolviert werden. Landesrechtliche Bestimmungen (z. B. zusätzliche Regelungen einzelner Bundesländer) bleiben davon unberührt.


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